Allgemeine Geschäftsbedingungen

TONEART KAMERAVERLEIH DEUTSCHLAND

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TONEART GmbH & Co. KG


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§ 1 Geltungsbereich

Die gegenseitigen Pflichten und Rechte der Vertragsparteien bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden sowie aus den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt TONEART nicht an, es sei denn, TONEART hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn TONEART in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen gegenüber dem Auftraggeber vorbehaltlos erbringt.

  1. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 I BGB und für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit dem Auftraggeber zustande gekommenen Geschäfte.
  2. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von TONEART sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. Fristen und Termine sind grundsätzlich voraussichtliche Zeitangaben, soweit sie nicht einzelvertraglich als Fixtermine vereinbart werden. Eine Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Auftragsbedingungen und technischen Einzelheiten, sowie der vom Kunden beizubringenden Unterlagen.
  2. Das Vertragsverhältnis kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftrages durch TONEART zustande. Aufträge sind ohne unsere schriftliche Bestätigung angenommen, wenn die vom Kunden in Auftrag gegebene Leistung von uns erbracht worden ist.

§ 3 Fertigstellungs- u. Liefertermine

  1. Fertigstellungs- und Abnahmetermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Ist für die Leistungserbringung durch TONEART die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verschieben sich die vereinbarten Termine (z.B. für Fertigstellung und Abnahme), um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers oder bei Problemen mit Fremdleistungen verschieben den Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
  3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen TONEART – auch innerhalb des Verzuges – die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die TONEART nicht zu vertreten hat und durch die TONEART die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen. Dauert die Behinderung länger als eine Woche, so ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweist, dass die völlig oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird TONEART aus diesen Gründen oder aufgrund des vom Auftraggeber erklärten Rücktritts von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat von ihm zur Verfügung zu stellendes Produktionsmaterial (Konzept, Musik, Videomaterial, Sprache, Gesang, Text usw.) sowie weitere erforderliche Unterlagen TONEART unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber teilt TONEART alle Informationen und neu hinzutretenden Umstände mit, die die Durchführung des Auftrages berühren. Alle Kosten, die TONEART durch verspätete Übergabe oder Mitteilung entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Für alle an TONEART zu übermittelnden Daten trägt ungeachtet der gewählten Übermittlungsmethode das Übermittlungsrisiko der Auftraggeber.
  2. Wird dem Auftraggeber unter Angabe einer angemessenen Frist ein Entwurf für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gilt der Entwurf mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir innerhalb der Prüfungsfrist keine Korrekturaufforderung erhalten.
  3. Bei Änderungswünschen nach Aufnahme der Produktion, die von dem ursprünglich vereinbarten Konzept abweichen, hat der Auftraggeber auch die bis dahin entstandenen Produktionskosten zu tragen.
  4. Für den Fall, dass ein fest vereinbarter Studioproduktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten wird und der Auftraggeber diesen Termin bis 17.00 Uhr des vorhergehenden Werktages auch nicht abgesagt hat, ist TONEART berechtigt, dem Auftraggeber ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der bei Termineinhaltung angefallenen Studiomiete zzgl. Personalkosten zu berechnen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Auftrag aus nicht von TONEART zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig durchgeführt wird. TONEART bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
  5. Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm zur Verfügung zu stellenden Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. der Auftraggeber über die für den Auftrag erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Musik und sonstiges Material und stellt TONEART von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Auftragsausführung oder Sendung der Produktion geltend gemacht werden und ersetzt TONEART durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehende Rechtsverteidigungs- und Prozesskosten.
  6. Die GEMA-Gebühren für die vom Auftraggeber gewünschte Verwendung GEMA-pflichtiger Musik trägt der Auftraggeber. Dies gilt ebenso für GVL-Kosten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Produktionen nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ein anderes vereinbart ist.
  2. TONEART ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber, Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
  3. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist TONEART berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB) zu verlangen. TONEART ist berechtigt, ab dem 2. Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von € 15,00 pro Mahnung zu berechnen. TONEART kann bei Zahlungsverzug ferner die weitere Ausführung der Aufträge für den Auftraggeber bis zur Zahlung zurückstellen und für weitere Aufträge Vorauszahlung verlangen.
  4. Werden TONEART Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt werden oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, ist TONEART berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen auch wenn Schecks angenommen, Zahlungsziele und Stundungen vorher gewährt wurden. TONEART ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Alle von TONEART berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TONEART anerkannt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber generell nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Rechteeinräumung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt TONEART mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung dem Auftraggeber das nicht-ausschließliche Recht ein, die Produktion innerhalb des vereinbarten Mediums für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Ablieferung bzw. ab dem Tag der Abnahme, räumlich begrenzt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (inhaltlich, zeitlich, räumlich) bedarf für jeden Einzelfall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von TONEART ist der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt, die Produktion umzugestalten, zu bearbeiten, neu aufzunehmen oder mit Bild-, Text- und/oder Tonmaterial eines anderen Produktes als dem vertraglich vereinbarten zu synchronisieren.
  3. Der Auftraggeber erfüllt für die von ihm vorgenommene oder beauftragte Vervielfältigung und Verbreitung der Produktion alle anfallenden gesetzlichen oder vertraglichen Urheberrechtsverbindlichkeiten.
  4. TONEART hat das Recht, sämtliche die Verbreitung seines Werkes betreffenden Unterlagen einmal jährlich auf seine Kosten durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person (vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) einsehen zu lassen.
  5. TONEART ist berechtigt, das Werk für eigene Demonstrationszwecke (Showreel, Demotape) zu verwerten.

§ 8 Konzeption und Layouts

  1. Die Entwicklung konzeptioneller und musikalisch-gestalterischer Vorschläge sowie die Herstellung von Layouts (Demonstrationsaufnahmen) sind eigenständige Leistungen von TONEART. Sie können von TONEART gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
  2. Nutzungsrechte an schutzfähigen Konzeptionen oder Layouts werden nicht übertragen.

§ 9 Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe bzw. Ablieferung der Produktion schriftlich unter genauer Angabe der Mängel zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Versäumt der Auftraggeber die Rügefrist, so gilt die abgelieferte Produktion als mangelfrei abgenommen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rüge bei TONEART.
  2. Soweit nichts anders vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch uns bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unberührt.

§ 10 Haftung

  1. TONEART haftet für Schäden oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn die Schäden bzw. die Aufwendungen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen beruhen oder wenn sie durch leicht fahrlässige Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung von TONEART ausgeschlossen. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von TONEART der Höhe nach beschränkt auf das für die betreffende Leistung zu zahlende Entgelt. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von TONEART in jedem Fall auf solch typische Schäden bzw. Aufwendungen oder einen solchen typischen Schadens- bzw. Aufwendungsumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn TONEART einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
  3. Soweit die Haftung von TONEART nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Gerichtsstand ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sollten einzelne Regelungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch Vereinbarung der Vertragsteile, bei der die Vertragsparteien mitzuwirken sich verpflichten, so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst gleichkommend verwirklicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.

Ergänzend geltende Geschäftsbedingungen für Vermietung elektronischer Geräte
der TONEART GmbH & Co. KG


Wir vermieten ausschließlich nur an Unternehmer gem. §§ 14, 310 Abs. 1 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 1 Vertragspartner

Ihren Mietvertrag schließen Sie mit TONEART GmbH & Co.KG (AG Augsburg HRA 13790), ges. vertr. d. d. TONEART Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (AG Augsburg HRB 18202), wiederum ges. vertr. d. d. GF Thomas Zeitz (nachfolgend kurz „TONEART“ bzw. „Wir“ bzw. „Uns“), Schertlinstraße 27, D-86159 Augsburg, Telefon: +49 (0)821 450360-0, Telefax: +49 (0)821 450 360 –10, E-Mail: verleih@toneart.de, USt.-Id.Nr.: DE214416283

§ 2 Geltungsbereich

  1. Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Unternehmer gem. §§ 14, 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend kurz „Kunde“ bzw. „Sie“) und TONEART über die Vermietung elektronischer Geräte gelten ausschließlich diese Mietbedingungen für Unternehmer in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern TONEART deren Geltung nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Geltungsausschluss gilt auch für den Fall, dass TONEART eine Anmietung in Kenntnis der abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltslos annimmt und ausführt.
  2. Sofern der Kunde neben einer Anmietung auch eine andere, von TONEART angebotene Leistung in Anspruch nehmen möchte, gelten hierfür die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistung. Diese Bedingungen sind bei den jeweiligen Leistungen aufgeführt. Im Übrigen gilt das Gesetz.

§ 3 Vertragsgegenstand/-abschluss

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von elektronischen Geräten (Kameras, Objektive, Kamerakräne, Dollys, Licht, usw.) (nachfolgend kurz „Mietsache“). Die Darstellung der Mietsache in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
  2. Angebote von TONEART sind freibleibend und unverbindlich. Von TONEART genannte Termine sind grundsätzlich voraussichtliche Zeitangaben, soweit sie nicht einzelvertraglich als Fixtermine vereinbart werden.
  3. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab. Die Bestätigung des Zugangs der Kunden-Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach deren Eingang bei TONEART. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
  4. Die Annahme von Angeboten eines Kunden auf Abschluss eines Mietvertrages setzt voraus, dass
    1. der Kunde Unternehmer gem. §§ 14, 310 Abs. 1 BGB ist sowie dass
    2. der Kunde das online abrufbare Erstkunden-Kontaktformular vollständig und richtig ausgefüllt hat und über ein Kundenkonto bei TONEART verfügt sowie dass
    3. der Kunde uns bei Bestellung über den beabsichtigten Verwendungszweck der Mietsache genauestens informiert und zusichert, die Mietsache nur innerhalb dieses Verwendungszwecks zu nutzen.
  5. Die Bestellung des Kunden wird von TONEART kann durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Mietsache angenommen.

§ 4 Elektronikversicherung

  1. Der Kunde hat die Obliegenheit, eine zum umfassenden Schutz der Mietsache ausreichende Elektronikversicherung eigenverantwortlich abzuschließen und auf Nachfrage TONEART nachzuweisen.
  2. Das auf der Internetseite von TONEART www.kameraverleih-deutschland.de angebotene Download-Formular zum Abschluss einer Elektronikversicherung ist ausschließlich ein unverbindliches Angebot der Fa. Eberhard, Raith & Partner GmbH zu deren Bedingungen. TONEART ist weder Makler noch Versicherer.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Erhalt der Mietsache diese unverzüglich auf Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Mängel TONEART unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Kunde trägt die Transportgefahr.
  2. Der Kunde hat die Obliegenheit, eine entsprechend Ziffer 4. a. erforderliche Elektronikversicherung abzuschließen und für den gesamten Mietzeitraum aufrechtzuerhalten. Gefahrenerhöhungen sind TONEART zu melden und vom Kunden auf seine Kosten zu versichern.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Mietsache nur für den vereinbarten Verwendungszweck genutzt wird.
  4. Die Mietsache darf nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Kunde hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
  5. Soweit zur Nutzung der Mietsache erforderlich, obliegt dem Kunden auf seine Kosten die Beschaffung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung usw.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von TONEART die Mietsache an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen.
  7. Der Mieter ist bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Veruntreuung durch Dritte oder sonstigem Abhandenkommen der Mietsache verpflichtet, dieses Ereignis unverzüglich polizeilich anzuzeigen und einen ausführlichen Schadensbericht anzufertigen.

§ 6 Mietzeit, Mietzins, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Die Mietzeit bestimmt sich nach Kalendertagen und ist der Zeitraum zwischen dem Tag des Versands bzw. Abholung der Mietsache und dem Tag des Eingangs der Mietsache bei TONEART. Als Mindestmietdauer gilt die vertraglich vereinbarte Mietdauer. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung von TONEART. § 545 BGB ist unanwendbar.
  2. Der Mietzins berechnet sich nach Kalendertagen. Angebrochene Tage werden voll berechnet.
  3. Der Mietzins ist spätestens im Zeitpunkt des Versands bzw. der Abholung der Mietsache für die gesamte vereinbarte Mietzeit, höchstens jedoch für einen Monat im Voraus zu entrichten. Beträgt die vereinbarte Mietzeit länger als einen Monat, ist der jeweilige Mietzins für den Folgemonat zum Ende des vorausgehenden Monats zur Zahlung fällig.
  4. Alle von TONEART angegebenen Preise verstehen netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden und sind im Mietzins nicht enthalten.
  6. Die Rücksendung hat frei Haus an die Adresse von TONEART zu erfolgen. Der Kunde trägt die Transportgefahr. Der Kunde hat TONEART eventuelle Schäden – insbesondere Transportschäden – unverzüglich anzuzeigen.
  7. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug, so ist TONEART berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Bei einer verzugsbedingten Mahnung ist TONEART zudem berechtigt, eine Pauschale von 5,00 € zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

§ 7 Stornierung/ Kündigung/ Rücktritt

  1. Eine Stornierung/Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Der Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtert haben,
    2. zu befürchten ist, dass der Mieter die Mietsache vertragswidrig benutzt,
    3. der Mieter mit der Zahlung in Verzug gerät.
  3. Im Falle der Stornierung/Kündigung durch den Mieter kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als Schadensersatz fordern. Dieser beläuft sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für die Miete und ermäßigt sich wie folgt:
    ab 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des Gesamtpreises
    ab 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises
    ab 7 Tage vor Mietbeginn 75 % des Gesamtpreises
    ab 2 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtpreises
    Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass der TONEART kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend aufgeführten Beträge.
  4. Für den Fall, dass TONEART aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert ist, ist der Mieter zum Rücktritt berechtigt.

§ 8 Rückgabe der Mietsache

  1. Der Kunde hat die Mietsache an TONEART in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand der Mietsache bei der Übergabe zu Vertragsbeginn unter Berücksichtigung der durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung entspricht. Die Rückgabe der Mietsache hat einschließlich der Transportverpackung, etwaiger Anleitungen, Anschlusskabel und sonstigem Zubehör zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe nicht bei TONEART, hat der Kunde die durch die Rückgabe an dem anderen Ort für TONEART entstehenden Mehrkosten zu tragen.
  2. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf eine defekte Mietsache.
  3. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietsache. TONEART ist gestattet, die zurückgegebenen Mietsache im normalen Geschäftsgang innerhalb von einer Woche nach Rückgabe auf Beschädigungen und Fehlmengen zu überprüfen und diese gegenüber dem Mieter anzuzeigen.
  4. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur vollständigen Rückgabe der Mietsache innerhalb der vereinbarten Mietzeit nicht nach, zahlt er bis zur vollständigen Rückgabe eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung entsprechend der vereinbarten Miete. Ferner verwirkt der Kunde für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% der vereinbarten Tagesmiete. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass TONEART kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von TONEART bleiben vorbehalten.
  5. Bei Rückgabe der Mietsache in nicht vertragsgemäßem Zustand haftet der Kunde für die Dauer der Reparatur auch für den Mietzinsausfall von TONEART in Höhe der vereinbarten Tagesmiete. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass TONEART kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 9 Haftung

    1. Der Kunde trägt die Kosten für die während der Dauer der Mietzeit anfallenden notwendigen Reparaturen mit Ausnahme der Reparaturen, die infolge normaler Abnutzung erforderlich sind. Reparaturen dürfen ausschließlich durch TONEART durchgeführt werden, es sei denn, TONEART gestattet dem Kunden zuvor schriftlich, die Reparatur selbst oder durch einen Dritten ausführen zu lassen.
    2. Muss die Mietsache während der Mietdauer repariert werden, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Reparatur infolge normaler Abnutzung notwendig ist.
    3. Bei rechtzeitiger Mängelanzeige gem. Ziffer 5. a. steht es TONEART frei, die Mietsache zu reparieren oder zu ersetzen.
    4. Der Kunde haftet im Sinne der nachfolgenden Ziff. 9. e. für jedwede schuldhafte Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Mietsache während der Mietzeit gleichgültig, ob die Beschädigung durch den Kunden selbst, durch seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder durch Dritte erfolgt. Schäden und/oder Verluste, die der Kunde nicht versichert hat oder von der Versicherung nicht gedeckt sind, sind vom Kunden zu ersetzen bzw. zu tragen. Gleiches gilt für vereinbarte Selbstbehalte. Eine Inanspruchnahme der Versicherung von TONEART ist ausgeschlossen.
    5. TONEART haftet dem Kunden auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen
      1. für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von TONEART, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
      2. für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden,
      3. für Schäden aufgrund der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten)
      4. für Schäden, die nicht unter Ziffer 9 e. i. bis iii. fallen, wird die Haftung von TONEART für leicht fahrlässiges Verhalten von TONEART, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

Soweit TONEART für Schäden gemäß Ziffer 9. e. einzustehen hat, ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Nicht zu den typischen und vorhersehbaren Schäden und somit nicht erstattungsfähig sind jedenfalls Schäden am Bild-, Ton- und Datenmaterial z.B. der Datenverlust oder unbrauchbare Filmaufnahmen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, das Bild-, Ton- und Datenmaterial in kurzen zumutbaren Intervallen (mindestens zwei Mal täglich) auf Mängel zu untersuchen.

  1. Eine weitergehende Haftung von TONEART ist ausgeschlossen.

§ 10 Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen TONEART und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
  3. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz von TONEART. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei TONEART oder der Versandort des ersten Versenders, der für TONEART tätig wird.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
  5. Die von TONEART betriebene Website sowie deren gesamter Inhalt insbesondere Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Illustrationen und etwaige Software sowie alle Marken, Patente, Gebrauchsmuster sind sämtlich durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken, in Kraft befindliche Patente oder Gebrauchsmuster gegen unberechtigte Nutzung geschützt. Die Nutzung außerhalb des Aussuchens und des Anmietens der Mietsache bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TONEART, oder wenn die jeweiligen Rechte nicht bei TONEART liegen, von Seiten des Rechteinhabers.
  6. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag oder für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages Augsburg vereinbart. TONEART kann nach seiner Wahl auch einen anderen gesetzlichen Gerichtsstand wählen.

Stand: 06.02.2019, Augsburg

Ergänzend geltende Geschäftsbedingungen für Verkauf elektronischer Geräte der TONEART GmbH & Co. KG


§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen TONEARTGmbH & Co KG. (nachfolgend TONEART) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt TONEART nicht an, es sei denn, TONEART hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei TONEART aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten enthält (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

§ 3 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

  1. Für gewerbliche Kunden und Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht. Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB, jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dazu können Sie das vorbereitete Formular nutzen. Der Widerruf und die Rücksendung der Ware sind zu richten an: TONEART GmbH & Co KG, Schertlinstr. 27, 86159 Augsburg.

Widerrufsfolgen

  1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Kosten der Rücksendung bei Widerruf

  1. Im Falle des Widerrufs nach Ziff. 2 haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht.

5 Preise

  1. Die genannten Preise sind Netto-Beträge.
  2. Wir behalten uns vor, Waren über einem Verkaufspreis von 2.000,00 € nur an Unternehmer zu verkaufen.

§ 5 Versandkosten

  1. Versandkosten je Bestellung und Lieferanschrift, abhängig von Gewicht und Anzahl der Versandstücke, aber mindestens 6,90 Euro brutto. Sonstige Speditionskosten: Auf gesondert gekennzeichnete Artikel, die wegen ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes per Spedition angeliefert werden (Speditionsartikel), wird ein Speditionsaufschlag ab 19,95 Euro brutto erhoben.
  2. Der Versand hochwertiger Produkte erfolgt als Einzellieferung per Go-Express, unabhängig davon, wie viele andere Artikel mitbestellt wurden. Entgegennehmen kann das Paket nur derjenige, dessen Name in der Paketadresse steht oder eine bevollmächtigte Person, die eine schriftliche Bevollmächtigung vorlegt. Bei Übergabe sind Unterschrift und Identitätsprüfung notwendig.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Das gilt auch für den Fall der unberechtigten Abnahmeverweigerung.
  2. Sofern TONEARTwährend der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellt, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, werden Sie darüber gesondert per E-mail informiert. Falls TONEART ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von TONEART seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist TONEART dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
  3. Mit der Übergabe der Ware an die Spedition bzw. den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen unseres Lagers geht die Gefahr auf den Käufer über.

§ 7 Zahlung

  1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung. In Einzelfällen behalten wir uns vor, die Ware erst nach einer Anzahlung oder Vorauszahlung auszuliefern. Nach Eingang der Bestellung werden wir die Zahlungsmodalitäten mit dem Kunden abstimmen.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von TONEART unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware das Eigentum von TONEART.

§ 10 Gewährleistung

  1. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, muss er die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Vertragskonformität prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Geschieht das nicht, gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt – außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufes – 1 Jahr, beginnend mit Lieferdatum.
  3. TONEART übernimmt keine Gewähr für richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung und Nutzung der Produkte. Das gilt insbesondere in Verbindung mit dem Einsatz anderer Hard- und Softwaresysteme.
  4. Liegen erhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung oder sonstige Mängel vor, ist TONEART zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an TONEART auf Kosten von TONEART zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. TONEART behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.

§ 11 Haftungsausschluss

  1. TONEART erstellt und betreibt die Webseite mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Dessen ungeachtet keinerlei Gewähr, Haftung oder Garantie für Inhalte und Informationen auf der Webseite übernommen. TONEART haftet insbesondere nicht für deren Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit, Genauigkeit und Qualität der Informationen oder für Datenverlust, Freiheit von Viren, etc.
  2. Diese Inhalte stellen ausschließlich unverbindliche Informationen dar. Änderungen der Waren, der Leistungsinhalte, der Nutzungsbedingungen und der Preise bleiben vorbehalten. Soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, haftet TONEART ebenfalls nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden. TONEART verweist auf ihren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links erklärt TONEART ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Inhalte der verlinkten Seiten hat und sich daher von allen Inhalten der verlinkten Seiten Dritter distanziert.

DATENSCHUTZHINWEIS

Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weiter gegeben. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können wir zur Bonitäts- und Kreditprüfung bei Bestellungen Adress- und Bonitätsdaten z.B. an die SCHUFA 65203 Wiesbaden weitergeben und anfragen. Bei Erstbestellungen auf Rechnung und Ratenkäufen nutzen wir neben anderen Bonitätsdaten auch Anschriftendaten, um das Risiko von Zahlungsausfällen im Einzelfall abschätzen zu können.

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